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Arbeitskampf

Arbeitskampf: Ein Mittel zur Veränderung von Arbeitsbedingungen

Definition und Ziel:

ArbeitskampfDer Begriff „Arbeitskampf“ bezieht sich auf kollektive Aktionen, die darauf abzielen, Löhne und Arbeitsbedingungen durchzusetzen oder zu verbessern. Diese Maßnahmen werden in der Regel von Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen ergriffen und können verschiedene Formen annehmen, darunter Streiks, Aussperrungen oder andere Formen des Arbeitsniederlegung.

Das Hauptziel eines Arbeitskampfes ist es, Druck auf Arbeitgeber auszuüben, um bessere Bedingungen für die Arbeitnehmer zu erreichen. Dies kann durch die Verhandlung neuer Tarifverträge, die Verbesserung bestehender Vereinbarungen oder die Lösung spezifischer Probleme am Arbeitsplatz geschehen.

Arbeitskämpfe können jedoch auch negative Auswirkungen haben, wie Produktionsausfälle, wirtschaftliche Schäden oder eine Verschlechterung der Arbeitsbeziehungen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitskämpfe in einem geregelten Rahmen stattfinden und von beiden Seiten mit Respekt und Verantwortungsbewusstsein geführt werden.

In Deutschland sind Arbeitskämpfe durch das Streikrecht geregelt, das den Arbeitnehmern das Recht gibt, unter bestimmten Bedingungen zu streiken, während Arbeitgeber das Recht haben, auf Arbeitsniederlegungen zu reagieren, um ihre Interessen zu verteidigen.

Gewerkschaftliche Streiks als Ausgangspunkt: Arbeitskämpfe beginnen in der Bundesrepublik in der Regel mit gewerkschaftlichen Streiks. Die Arbeitgeberseite setzt hingegen auf die Aussperrung als Instrument, um das Machtgleichgewicht herzustellen.

Organisation von Streiks: Gewerkschaften organisieren Streiks und führen sie durch. „Wilde“ Streiks, die nicht von Gewerkschaften unterstützt werden, sind rechtswidrig. Für Streiks ist oft eine Urabstimmung der Mitglieder erforderlich, außer bei Warnstreiks, die befristet sind und der Druckausübung dienen.

Finanzielle Unterstützung durch Gewerkschaften: Gewerkschaften organisieren eine finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder während des Arbeitskampfes, um die fehlenden Löhne auszugleichen. Diese Unterstützung nennt sich Streikgeld.

Regelungen und Friedenspflicht: Während der Geltungsdauer eines Tarifvertrags ist ein Arbeitskampf unzulässig. Die Friedenspflicht endet vier Wochen nach Ablauf des Tarifvertrags. Der Arbeitskampf muss immer das letzte Mittel der Tarifauseinandersetzung sein und alle friedlichen Mittel für eine Einigung müssen zuvor ausgeschöpft werden, um volkswirtschaftliche Verluste zu vermeiden. Dies gilt auch für Warnstreiks.