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Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Allgemeinverbindlichkeitserklärung: Ein Instrument im Arbeitsrecht

AllgemeinverbindlichkeitserklärungDie Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) im Arbeitsrecht ist ein Instrument, das es ermöglicht, Tarifverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer eines bestimmten Geltungsbereichs verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob sie Mitglied der Tarifvertragsparteien sind oder nicht. Dies bedeutet, dass die in einem Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen und Löhne für alle Unternehmen und Arbeitnehmer in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder einer bestimmten Region gelten, auch wenn sie nicht direkt an den Tarifverhandlungen beteiligt waren.

Das Ziel der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist es, gleiche Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten. Durch die Verbindlichkeit der Tarifverträge sollen Dumpinglöhne verhindert und ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen sichergestellt werden. Arbeitnehmer sollen durch die AVE vor Ausbeutung geschützt und gerechte Löhne erhalten.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird von der zuständigen Behörde auf Antrag einer Tarifvertragspartei oder von Amts wegen ausgesprochen. Dabei werden bestimmte Voraussetzungen wie die Tarifbindung der Mehrheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Wirtschaftszweig oder einer Region geprüft. Die AVE gilt in der Regel für eine bestimmte Zeit und kann verlängert oder widerrufen werden.

Verfahren und Voraussetzungen

Die AVE erfolgt auf Antrag der Tarifvertragsparteien, die einen Tarifausschuss bilden. Der Antrag wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder den Landesbehörden gestellt. Voraussetzung ist, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 % der Arbeitnehmer beschäftigen und die AVE im öffentlichen Interesse liegt. Nach Prüfung und Anhörungsverfahren kann die Behörde den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.

Beispiel: Mindestlöhne

Ein Beispiel für allgemeinverbindliche Tarifverträge sind branchenspezifische Mindestlöhne, die für alle Unternehmen der Branche gelten, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien.

Zweck und Herausforderungen

Die AVE soll Wettbewerbsgleichheit schaffen und Arbeitnehmern gleiche Arbeitsbedingungen garantieren. Kritik gibt es, da sie in die unternehmerische Freiheit eingreift und kleine sowie mittelständische Unternehmen belasten kann. Die AVE steht im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsbedingungen und Tarifautonomie.

Aktuelle Entwicklungen

Die Anzahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge ist rückläufig. In den 1990er Jahren gab es über tausend, während es heute nur noch einige hundert gibt. Alternativen und Ergänzungen zur traditionellen AVE werden diskutiert, um flexible und gerechte Arbeitsbedingungen zu fördern.