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Aufsichtsrat

Aufsichtsrat: Kontrollinstanz und Entscheidungsträger in Kapitalgesellschaften

AufsichtsratDie Rolle des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist neben Vorstand und Hauptversammlung eines der drei Organe einer Kapitalgesellschaft und gilt als entscheidendes Kontrollorgan. Seine Hauptaufgabe besteht in der Überwachung der Geschäftsführung, der Prüfung der Geschäftsbücher und der Feststellung des Jahresabschlusses. Zudem bestellt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder und kann eine Hauptversammlung einberufen. Die Satzung legt fest, welche Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, in der Regel größere Investitionen und Beteiligungen.

Ein gut funktionierender Aufsichtsrat ist für das Unternehmen von großer Bedeutung, da er eine unabhängige und kritische Kontrollinstanz darstellt. Er sorgt dafür, dass die Unternehmensführung im Sinne der Gesellschaft und der Aktionäre handelt und trägt somit zur Stabilität und langfristigen Entwicklung des Unternehmens bei.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt und setzen sich in der Regel aus Vertretern der Aktionäre sowie der Arbeitnehmer zusammen. Diese Zusammensetzung soll sicherstellen, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Insgesamt ist der Aufsichtsrat ein wichtiges Organ in der Unternehmensführung, das die Transparenz und Integrität von Unternehmen fördert und somit zum Vertrauen der Öffentlichkeit beiträgt.

Zusammensetzung und Wahl

Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt, während die Arbeitnehmervertreter gemäß den Mitbestimmungsgesetzen von den Arbeitnehmern des Unternehmens gewählt werden. In Unternehmen mit 500 bis 2.000 Arbeitnehmern müssen ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmervertreter sein.

Größe und Zusammensetzung

Die Größe des Aufsichtsrats variiert je nach Beschäftigungsgröße und beträgt in der Regel 12, 16 oder 20 Mitglieder. Die Aufsichtsräte sind paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zu besetzen. Auf der Arbeitnehmerseite haben die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften Sitz und Stimme.

Wahl der Arbeitnehmervertreter

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden in Unternehmen mit bis zu 8.000 Arbeitnehmern direkt gewählt, in größeren Unternehmen durch Delegierte. Diese Delegierten werden von den Arbeitnehmern gewählt und wählen dann die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Der Aufsichtsrat spielt eine zentrale Rolle in der Unternehmensführung und stellt sicher, dass die Interessen der Anteilseigner und Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt werden.