Aussteuerungsbetrag: Eine umstrittene Maßnahme der Arbeitsmarktreform Hartz IV
Einführung des Aussteuerungsbetrags
Der Aussteuerungsbetrag wurde im Rahmen der Arbeitsmarktreform Hartz IV eingeführt und musste von 2005 bis Ende 2007 geleistet werden. Diese Regelung sah vor, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg für jeden Arbeitslosen, der aus dem beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld in das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II wechselt, die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II von einem Jahr (rund 10.000 Euro) an den Bund überweisen musste.
Der Zweck dieses Aussteuerungsbetrags war es, die finanzielle Belastung für den Bund zu verringern, der für das Arbeitslosengeld II aufkommen musste. Durch die Übertragung eines Teils der Kosten auf die BA sollte die Anreizstruktur des Arbeitslosengeldes reformiert und Anreize zur schnelleren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geschaffen werden.
Die Aussteuerung war jedoch umstritten und wurde von verschiedenen Seiten kritisiert. Kritiker bemängelten unter anderem, dass die Regelung zu finanziellen Problemen bei den Arbeitslosen führen könnte, da diese plötzlich mit geringeren Leistungen auskommen mussten. Auch wurde angeführt, dass die Aussteuerung die soziale Absicherung der Betroffenen beeinträchtigte und die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verringerte.
Ziele und Kontroversen
Offiziell sollte der Aussteuerungsbetrag die BA motivieren. Arbeitslose möglichst schnell innerhalb der ersten zwölf Monate wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es sollte verhindert werden, dass schwierige Fälle, die einen hohen Integrationsaufwand erfordern, einfach in das Arbeitslosengeld II durchgereicht werden.
Kritik und Kontroversen
Der Aussteuerungsbetrag wurde von vielen Fachleuten als „Strafsteuer“ für die BA kritisiert. Arbeitgeberverbände argumentierten, dass ohne den Aussteuerungsbetrag die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden könnten. Es wurde auch hinterfragt, warum der Bund durch einen finanziellen Anreiz sicherstellen musste, dass die BA ihre Aufgaben erfüllt. Einige sahen den Aussteuerungsbetrag eher als zusätzliche Finanzierungsquelle für den Bundeshaushalt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Einnahmen aus dem Aussteuerungsbetrag beliefen sich auf eine Gesamtsumme von rund 9,8 Milliarden Euro. Die vierteljährlich an den Bund überwiesen werden mussten. Die Maßnahme war damit nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell von erheblicher Bedeutung.
Insgesamt war der Aussteuerungsbetrag eine kontroverse Maßnahme im Rahmen der Arbeitsmarktreform Hartz IV, die bis heute debattiert wird.