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Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik: Strategien zur Steuerung des Arbeitsmarktes

ArbeitsmarktpolitikZiele und Grundsätze der Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktpolitik umfasst sämtliche Maßnahmen und Strategien, die staatliche und nichtstaatliche Akteure ergreifen. Um den Arbeitsmarkt zu beeinflussen und zu steuern. Ihr übergeordnetes Ziel besteht darin, ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen, Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Und ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. In Deutschland ist die Arbeitsmarktpolitik im Sozialgesetzbuch (SGB), insbesondere im §3 SGB, geregelt und umfasst eine Vielzahl von Instrumenten und Maßnahmen, die auf unterschiedliche Aspekte des Arbeitsmarktes abzielen.

Ziele der Arbeitsmarktpolitik

Diese Strategie verfolgt vielfältige Ziele, darunter die Förderung von Beschäftigung, die Reduzierung von Arbeitslosigkeit, die Anpassung der Qualifikationen der Arbeitskräfte an die sich wandelnden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Unterstützung bestimmter Zielgruppen wie Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, ältere Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderungen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Förderung von Chancengleichheit und die Vermeidung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.

Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik

  1. Aktive Arbeitsmarktpolitik: Diese umfasst Maßnahmen wie Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen, Förderung von Arbeitsaufnahme durch Zuschüsse und subventionierte Beschäftigungsverhältnisse. Das Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden zu erhöhen und ihnen den Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  2. Passive Arbeitsmarktpolitik: Hierzu zählen finanzielle Leistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt sichern sollen, während die betreffende Person auf der Suche nach Arbeit ist.
  3. Arbeitsrechtliche Maßnahmen: Dazu gehören Gesetze und Verordnungen, die Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Mindestlohn und ähnliche arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen regeln.
  4. Arbeitsvermittlung und Beratung: Dies umfasst Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit, die darauf abzielen, Arbeitsuchende und offene Stellen zusammenzubringen.

Regelungen im §3 SGB

Der §3 des Sozialgesetzbuches (SGB) legt die Grundsätze und Ziele der Arbeitsförderung fest. Dort werden die Verantwortlichkeiten und der Rahmen für die Maßnahmen und Leistungen definiert, die zur Förderung des Arbeitsmarktes ergriffen werden sollen. Diese Regelungen bilden die gesetzliche Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Strategien.