Arbeitslosengeld II (ALG II): Eine soziale Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch bekannt als Hartz IV. Es wurde im Zuge der Agenda 2010 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner rot-grünen Regierung eingeführt. Der Name „Hartz IV“ stammt von den Hartz-Reformen, benannt nach Peter Hartz. Einem damaligen Manager und Vorsitzenden der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Die vierte Reform führte das ALG II ein. Obwohl der Begriff „Hartz IV“ nie offiziell war, wurde er lange Zeit synonym verwendet. Und hatte auch eine stigmatisierende Wirkung in der Umgangssprache.
Zweck und Zielsetzung
Die Einführung des ALG II im Jahr 2005 hatte das Ziel, die Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose zu bündeln. Um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen und die Verwaltung zu vereinfachen. Es ersetzte die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige und sollte Bedürftigen eine Grundsicherung gewähren, die sowohl den Lebensunterhalt als auch Kosten für Unterkunft und Heizung umfasst.
Geltungszeitraum und Zielgruppe
Das ALG II war von seiner Einführung im Jahr 2005 bis zur Einführung des Bürgergeldes am 1. Januar 2023 in Kraft. Es richtete sich an erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis zur Altersgrenze für die Regelaltersrente, die fähig sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, aber ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Nicht erwerbsfähige Angehörige dieser Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhielten Sozialgeld.
Ablösung durch das Bürgergeld
Am 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld abgelöst. Die Einführung des Bürgergeldes markiert eine Reform des bestehenden Sozialleistungssystems, mit dem Ziel, die Leistungen für Bedürftige zu erhöhen, den Zugang zu vereinfachen und die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu fördern.
Die Reform und die Umbenennung in Bürgergeld spiegeln den Wunsch wider, die Bedingungen und das Ansehen der Leistungsempfänger zu verbessern sowie die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu entstigmatisieren. Das Bürgergeld behält grundlegende Prinzipien des ALG II bei, setzt jedoch auch neue Akzente in der Förderung und Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.