HomeArbeitskreis SteuerschätzungWirtschaftslexikonArbeitskreis Steuerschätzung

Arbeitskreis Steuerschätzung

Der Arbeitskreis Steuerschätzung: Ein Expertengremium mit großer Bedeutung

Arbeitskreis SteuerschätzungDer „Arbeitskreis Steuerschätzung“ ist ein Expertengremium, das zweimal im Jahr Prognosen zur Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen erstellt. Diese Vorhersagen sind von großer Bedeutung, da sie eine wichtige Grundlage für die Erstellung der Haushalte der öffentlichen Hand darstellen. Auf Basis der Prognosen werden Entscheidungen über die Ausgabenpolitik getroffen und Maßnahmen zur Steuerpolitik entwickelt.

Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Bundesländer, des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), des ifo Instituts und weiteren Experten zusammen. Sie berücksichtigen bei ihren Prognosen verschiedene Faktoren wie die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigungszahlen, die Entwicklung der Unternehmensgewinne und andere relevante Daten.

Die Ergebnisse der Steuerschätzungen haben direkte Auswirkungen auf die politischen Entscheidungen und die Planungen der öffentlichen Hand. Sinken die Steuereinnahmen zum Beispiel unerwartet, kann dies zu Einsparungen oder Umschichtungen im Haushalt führen. Umgekehrt können höhere Einnahmen Spielräume für zusätzliche Ausgaben schaffen.

Insgesamt ist der Arbeitskreis Steuerschätzung ein wichtiges Instrument zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und zur Planung der öffentlichen Finanzen.

Die Bedeutung der Prognosen

Die Prognosen des Arbeitskreises sind von großer Bedeutung für die Haushaltsplanung der öffentlichen Hand, da sie als Grundlage für die Einnahmeerwartungen dienen.

Die Frühjahrsschätzung

Bei der Frühjahrsschätzung des Arbeitskreises (regelmäßig im Mai) gibt das Gremium eine mittelfristige Einschätzung zur Entwicklung der Staatseinnahmen für das laufende sowie die vier folgenden Jahre ab.

Das Herbstgutachten

Beim Herbstgutachten im November wird die Frühjahrsprognose auf möglicherweise eingetretene Änderungen hin überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Die Mitglieder des Arbeitskreises

Die Mitglieder des „Arbeitskreises Steuerschätzung“ rekrutieren sich aus dem Bundesfinanz- und -wirtschaftsministerium, allen 16 Länderfinanzministerien, dem Deutschen Städte- und Gemeindetag sowie anderen kommunalen Spitzenverbänden, dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstituten, der Deutschen Bundesbank und dem Statistischen Bundesamt.

Die Geschichte des Arbeitskreises

Eingerichtet wurde der „Arbeitskreis Steuerschätzung“ 1955 vom damaligen Finanzminister Fritz Schäffer (CSU), der dieses Gremium erstmals einberief.

Mit einer so vielseitigen und kompetenten Mitgliederstruktur sowie einer langen Geschichte hat der Arbeitskreis Steuerschätzung eine bedeutende Rolle in der Steuerpolitik Deutschlands.