Aut-idem-Regelung: Substitution von Medikamenten zur Kostenersparnis im Gesundheitswesen
Einführung der Aut-idem-Regelung
Die Aut-idem-Regelung trat am 1. Juli 2002 in Kraft und sieht die Substitution von Medikamenten durch gleich wirkende, jedoch preiswertere Varianten vor. Sie ist Teil des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG), das darauf abzielt, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen.
Das Prinzip der Aut-idem-Substitution bedeutet, dass der Apotheker bei der Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels anstelle des vom Arzt verordneten Medikaments ein wirkstoffgleiches, aber preisgünstigeres Präparat abgeben kann, sofern der Arzt dies nicht explizit ausgeschlossen hat. Dies soll dazu beitragen, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel zu senken, da preiswertere Medikamente verwendet werden.
Für Patienten kann dies bedeuten, dass sie nicht immer das ursprünglich verordnete Medikament erhalten, sondern möglicherweise eine andere Marke oder einen anderen Hersteller. Allerdings müssen die substituierten Medikamente nach dem gleichen Qualitätsstandard hergestellt und pharmakologisch äquivalent sein wie das verordnete Medikament.
Die Aut-idem-Regelung hat sowohl Befürworter als auch Kritiker. Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, Kosten zu senken und die Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems zu verbessern. Kritiker argumentieren hingegen, dass dies die Therapiesicherheit beeinträchtigen und zu Verwirrung bei den Patienten führen könnte.
Ziel und Umfang der Regelung
Die Aut-idem-Regelung verpflichtet Apotheken dazu, bei identischer Wirkungsstärke, Darreichungsform und Packungsgröße das preiswerteste Medikament für denselben Zweck auszuwählen. Bereits vor dem AABG war eine solche Substitution möglich, vor allem während des Apotheken-Notdienstes. Die Details wurden zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband vereinbart und 2008 aktualisiert.
Sparen durch Generika
Die Existenz mehrerer gleichwertiger Präparate zu unterschiedlichen Preisen resultiert aus den hohen Kosten der Forschungs- und Entwicklungsphase neuer Medikamente. Originalhersteller nutzen Patente, um diese Kosten zu decken. Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen andere Hersteller Generika produzieren, die preiswerter sind als die Originalpräparate.
Praxis der Aut-idem-Regelung
Es gibt zwei Szenarien: Der Arzt gibt entweder ein bestimmtes Präparat vor oder lässt der Apotheke eine Auswahlmöglichkeit. Im ersten Fall wird ein konkretes Präparat auf dem Rezept angegeben. Im zweiten Fall kann die Apotheke entweder das verordnete Präparat oder eines der drei preisgünstigsten Präparate abgeben. Dabei kann die Apotheke den Hersteller frei wählen oder ist an Rabattverträge gebunden.
Sorgfalt bei der Auswahl
Die Auswahl preisgünstigerer Medikamente bezieht sich nicht nur auf die Hauptwirkstoffe, sondern auch auf die Verträglichkeit anderer Bestandteile wie Hilfs- und Konservierungsstoffe. Die Patienten müssen zudem mit möglichen Änderungen in der Anwendung zurechtkommen.